Der Fakultätsrat ist das oberste beschlussfassende Organ der Fakultät. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Fakultät.
In den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Fakultätsrats fallen unter anderem

  • die Wahl des Dekanats,
  • die Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums in der Fakultät,
  • der Erlass und die Änderung von Prüfungs- und Studienordnungen,
  • die Verleihung akademischer Grade,
  • der Erlass und die Änderung von Promotions- und Habilitationsordnung,
  • die Durchführung von Promotionen und Habilitationen, Berufungsvorschläge,
  • die Bildung von Komissionen und Ausschüssen der Fakultät,
  • Erteilung der Berechtigung zur selbstständigen Lehre,
  • Erteilung von Lehraufträgen
Mitglieder: Detlef Maus
  Daniel Brückner
   
Stellvertretung: Clemens Jansen
  Wilfried Gier
  Nicolas Berr
  Ingrid Reißel