Die Fakultät erhält nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) vom 1. März 2011 zweckgebundene Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Zur Begutachtung und Überprüfung der effizienten und korrekten Verwendung dieser Mittel hat die Fakultät die Kommission zur Vergabe von Qualitätsverbesserungsmitteln gebildet. Diese sichtet dazu aus der Fakultät eingehende Anträge auf Zuteilung von Geldern für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen, bewertet diese anhand festgelegter Richtlinien und unterbreitet dem Fakultätsrat eine Empfehlung hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung der Anträge. Pro Semester stehen ca. 500.000 € zur Verfügung

Den Vorsitz der Kommission hat der Studiendekan. Die Professor*innen, WM und BTV haben je eine weitere Stimme. Die Studierenden haben in diesem Gremium die Mehrheit (also 5 Stimmen). Jedoch werden die offenen Punkte im Vorhinein diskutiert und es werden Kompromisse gesucht, sodass meistens im Konsens abgestimmt wird.

Mitglied: Daniel Brückner
   
Stellvertretung: Nicolas Berr
Wilfried Gier